Gemeinsam Zukunft gestalten.
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FDP Lüdenscheid
Neuigkeiten
Positionen
Finanzen
Wir werden über solide Finanzen in Lüdenscheid weiterhin wachen. Der Rat darf nicht den zahllosen Spendier-Versuchungen des Alltags – auch nicht im Wahlkampf – erliegen. Ziel muss es sein, die erfolgten Steuererhöhungen Schritt für Schritt zurückzunehmen. Daneben wollen wir endlich mit dem Schuldenabbau beginnen und unserer Verantwortung für nachfolgende Generationen gerecht werden.
Wirtschaft
Unternehmen müssen gefördert werden und es müssen Anreize geschafft werden neue Unternehmen nach Lüdenscheid zu locken. Dabei setzen wir auf eine Beschleunigung des Breitbandausbaus. Zu einer gelungenen Wirtschaftspolitik gehört aber auch den Leerstand in der Lüdenscheider Innenstadt zu bekämpfen und den Einzelhandel weiter zu fördern.
Standortfaktor Kultur
Die FDP Lüdenscheid bekennt sich zum Erhalt aller Lüdenscheider Kultureinrichtungen. Die vielfältige Kulturlandschaft ist ein wichtiges Element der Lebens- und Bildungsqualität unserer Stadt.
Zur Stadt des Lichts gehören die Lüdenscheider Lichtrouten, die dauerhaft in einem verlässlichen Turnus stattfinden sollen.
Überregionale Festivals, wie das „Bautz“-Festival, das im Jahr 2019 erstmals stattgefunden hat, gehören in die heutige
Wohnraum schaffen
Lüdenscheid muss als Wohnort interessant bleiben. Dazu gehört, dass neuer Wohnraum nicht nur in Neubaugebieten am Stadtrand geschaffen wird, sondern auch über Nutzungsänderungen von Gewerbeflächen in Wohnbebauung, nachgedacht wird. Innenstadtnaher Wohnraum kann dadurch für jung bis alt bezahlbar geschaffen und umgesetzt werden.
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▪️Was ist passiert? Bei der jüngsten Änderung des Tabaksteuergesetzes unterlief dem Bundesfinanzministerium eine schwere Gesetzgebungspanne: Die erst für 2027 vorgesehenen Steuererhöhungen gelten deshalb bereits seit dem 21. Oktober 2026, während für Vapes und E-Zigaretten bis Jahresende überhaupt kein Steuersatz festgelegt ist. ▪️Was will Klingbeil jetzt tun? Er möchte die Steuersätze nun per Gesetz rückwirkend anpassen. ▪️Ist das verfassungsmäßig zulässig? Sehr wahrscheinlich nicht. Wolfgang Kubicki: „Rückwirkend Steuern zu erheben, ist im Rechtsstaat grundsätzlich ein No-Go und allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Vieles spricht dafür, dass Klingbeils Reparaturgesetz verfassungswidrig ist. Die Begründung des Bundesfinanzministeriums ist ausgesprochen dünn und reicht bei Weitem nicht aus. Was das Ministerium hier einmal mehr vorgelegt hat, schafft keine Rechtssicherheit, sondern sorgt für weiteres Chaos und zusätzliche Verunsicherung. Der Bundestag darf eine solche Vorlage nicht einfach abnicken. Er sollte sich sehr genau überlegen, ob er erneut eine Formulierungshilfe von Lars Klingbeil durchwinkt, ohne die verfassungsrechtlichen Konsequenzen ernsthaft zu prüfen. Wer rückwirkend in bestehende Rechtspositionen eingreift, muss dafür eine tragfähige verfassungsrechtliche Begründung liefern. Bislang ist das Bundesfinanzministerium diesen Nachweis schuldig geblieben. Rechtsstaatlichkeit ist keine lästige Formalie, die man mit einer dünnen Ministeriumsbegründung aushebeln kann. Klingbeil kann es einfach nicht.“
Engagieren Sie sich!
Unsere Demokratie lebt vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger - von Ihnen! Gerade in Zeiten weltweiter Krisenherde, Demokratieverdruss und Rechtsruck ist es wichtiger denn je, dass sich mehr Menschen aktiv einbringen. Die Freien Demokraten bieten dazu zahlreiche Möglichkeiten - für jedes Zeitbudget.
Knapper Straße 2
58507 Lüdenscheid
Deutschland